





Nein. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt Grundpflege und Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, aber keine hauswirtschaftlichen Leistungen. Je nach Situation beteiligen sich Ergänzungsleistungen, die Hilflosenentschädigung oder Ihre Zusatzversicherung. Wir prüfen das im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen.
Für Haushaltshilfe nicht. Sie können sich direkt bei uns melden. Eine ärztliche Verordnung ist nur für kassenpflichtige Pflegeleistungen nötig.
Ja. Die Pflege rechnen wir als anerkannte Spitex-Organisation über die Krankenkasse ab, die Haushaltshilfe erbringen wir als private Leistung — koordiniert von derselben Ansprechperson.
Ja. Kontinuität ist uns wichtig. Bei Ferien oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung und informieren Sie im Voraus.